Referenzzins · Vertragstyp

Index- oder Staffelmietvertrag?

Reklamiere prüft aktuell Anfangsmietzins-Verträge (übliche unbefristete Mietverträge). Bei Index- und Staffelmiete wird der Mietzins anders angepasst — über den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) oder einen vereinbarten Stufenplan. Eine Anpassung über den Referenzzinssatz nach Art. 270a OR ist hier nicht der vorgesehene Weg.

So erkennen Sie Ihren Vertragstyp

Indexmiete

Vertrag nennt «Indexklausel», «Landesindex (LIK)» oder «Indexierung des Mietzinses».

Folgt dem Landesindex
Staffelmiete

Vertrag nennt «Staffelung» oder vorab vereinbarte Mietstufen mit konkreten Daten.

Folgt dem Stufenplan
Anfangsmietzins

Fester Betrag, keine Index- oder Staffelklausel — diesen Vertragstyp prüfen wir.

Zur Referenzzins-Berechnung →

Unsicher, oder Index-/Staffelvertrag?

Diese Vertragstypen unterstützen wir noch nicht. Bei Index- und Staffelmietverträgen lohnt sich eine direkte Beratung:

  • Schlichtungsbehörde Ihres Bezirks — kostenlos, neutral, die gesetzlich vorgesehene Anlaufstelle für Mietfragen.
  • mietrecht.ch — umfassende Informationen zu beiden Vertragstypen.

Reklamiere arbeitet daran, Index- und Staffelmietverträge in einer späteren Version zu unterstützen.